GHV Nordheide e.V. - Kontakt Tel.: 04183/775642 Übungsplatz- Harburger Straße gegenüber dem Lohof
SCHNÜFFELKARTE!

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Jedes neue Team hat bei uns die Möglichkeit, 3 x kostenlos in den Übungstunden mitzumachen.

So können Sie sich ein Bild davon machen, ob unser Training das richtige für Sie und Ihren Hund ist.

Wichtig: Beim ersten Schnüffeln den Impfausweis mitbringen!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Niedersächsisches Hundegesetz/Hundeführerschein
 
Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen seit Juli 2013

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben.

Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil und kann jederzeit nach Rücksprache mit unserem 1. Vorsitzenden, Uwe Schutt, bei uns im Verein abgelegt werden. Hundehaltung, Tierschutzbestimmungen, Physiologie, Leinenführigkeit, Grundgehorsam und Sozialverhalten sind nur einige der relevanten Themen.

!! Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen.
!! Der praktische Teil muss  vom Hundebesitzer innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht unbedingt erforderlich. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann dies aber gerne bei uns im Verein nach Absprache machen.

Die Prüfung kann direkt bei uns im Verein abgelegt werden, da unser 1. Vorsitzender Uwe Schutt anerkannter, zertifizierter Prüfer des Landes Niedersachsen ist.

Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.

Die Überprüfung der Einhaltung des Hundegesetzes obliegt den Gemeinden.

Das Halten eines Hundes ohne die erforderliche Sachkunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10000 Euro geahndet werden.

Die Hunde müssen zudem durch Mikrochip gekennzeichnet und dadurch eindeutig identifizierbar sein und beim Niedersächsischen Hunderegister gemeldet sein. Eine Registrierung bei „Tasso“ ist nicht ausreichend.